- "Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt...- Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind." §49 PersonenbeförderungsgesetzDas heißt:
- unsere Fahrzeuge dürfen keine Kennzeichen eines Taxi´s führen (z.B. Taxischild) und wir dürfen nicht auf Fahrgäste außerhalb des Firmensitzes warten, wenn wir nicht vorher zum Beispiel telefonisch, per Mail, per WhatsAPP oder schriftlich bestellt wurden. Weiter reisen immer nur Sie bei uns im Fahrzeug, es wird nie jemand fremdes sich mit Ihnen das Fahrzeug teilen.
- alle Preise sind frei verhandelbar, da wir nicht an die Taxitarifordnung gebunden sind.